Studium Visa

Italienisch intensivsprachkurse von einer maximaldauer von einem jahr (Kurzaufenthaltsbewilligung “l”)

Ausländer, deren Muttersprache nicht Italienisch ist, haben die Möglichkeit, Intensiv-, Vollzeitsprachkurse während des Tages (mindestens 20 Wochenstunden) zu besuchen, um die italienische Sprache zu lernen oder zu verbessern.

Aufnahme von Studenten und studierenden, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben

Die Schulanmeldung und der entsprechende Antrag auf ein Studienvisum müssen mindestens 12-16 Wochen vor Studienbeginn bei der Schweizer Botschaft im eigenen Land eingereicht werden.

Andererseits können Ausländer, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, in den gesetzlich zulässigen Fällen ein Studienvisum aus ihrem eigenen Land beantragen oder ihre bestehende L-Bewilligung in eine Studienbewilligung umwandeln.

Voraussetzung für die Erteilung eines Studienvisums (“L”-Bewilligung) ist ein Studienaufenthalt von mehr als drei Monaten. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten oder weniger gelten die Bestimmungen für Touristenvisa.

Schüler und ausländische Studenten, die im Ausland leben, können eine befristete Aufenthaltsgenehmigung “L” zu Studienzwecken erhalten, die auf die Dauer des Schuljahres oder des Kurses begrenzt ist. Der Antrag auf die entsprechende Genehmigung muss neben der Unterschrift des Schülers auch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten tragen, wenn der Schüler unter 18 Jahre alt ist, und es müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • 3 Passfotos oder Ausländerausweis;
  • Bescheinigung der Schule, dass der Student eingeschrieben ist, mit
  • Bestätigung, dass der Antragsteller in der Lage ist, die Kurse zu besuchen;
  • Nachweis, dass der Student oder die Eltern/Erziehungsberechtigten über
  • genügend finanzielle Mittel verfügen;
  • Curriculum mit Angabe der absolvierten Studien nur auf Verlangen der
  • zuständigen Behörden;
  • Unterkunftsbescheinigung wenn der Student Gast ist oder Mietvertrag für Ausländer, die schon 18 sind oder, für Studenten unter 18 Jahren, Unterkunftsbescheinigung bei einer Familie;
  • Erklärung von den Eltern oder den Erziehungsberechtigten, mit welcher sie sich verpflichten, während des akademischen Jahres nicht in unserem Kanton zu wohnen, um ihrem Sohn beizustehen;
  • schriftliche Erklärung, in der sich der Student verpflichtet, während der Studienperiode keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz auszuüben;
  • schriftliche Erklärung, in der sich der Student verpflichtet, am Ende der Studienperiode die Schweiz zu verlassen.

Die Schule steht den Studenten zur Verfügung, um die notwendigen Urkunden vorzubereiten, die den zuständigen Behörden zur Erteilung des Visums eingereicht werden müssen.

Antrag für das Einreisevisum in der Schweiz für Studienzwecke muss ausgefüllt, in dreifacher Ausfertigung gedruckt und mit den notwendigen Unterlagen (siehe oben) zur schweizerischen Vertretung im Heimatland oder im Wohnsitzland des Studenten eingereicht werden.

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