ITALIENISCH INTENSIVSPRACHKURSE VON EINER MAXIMALDAUER VON EINEM JAHR (Kurzaufenthaltsbewilligung „L“)
Ausländer, deren Muttersprache nicht Italienisch ist, haben die Möglichkeit, Intensiv-, Vollzeitsprachkurse während des Tages (mindestens 20 Wochenstunden) zu besuchen, um die italienische Sprache zu lernen oder zu verbessern.
AUFNAHME VON STUDENTEN UND STUDIERENDEN, DIE IHREN WOHNSITZ NICHT IN DER SCHWEIZ HABEN
Ausländische Studenten und Studierende mit Wohnsitz im Ausland können um eine Kurzaufenthaltsbewilligung „L“ zu Studienzwecken ansuchen, beschränkt zur Dauer des akademischen Jahres oder des Kurses. Das Gesuch um die entsprechende Bewilligung muss, zusätzlich zur Unterschrift des Studenten, von den Eltern oder von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden, falls der Student unter 18 Jahren ist, und muss mit den folgenden Urkunden eingereicht werden:
- 3 Passfotos oder Ausländerausweis;
- Bescheinigung der Schule, dass der Student eingeschrieben ist, mit
- Bestätigung, dass der Antragsteller in der Lage ist, die Kurse zu besuchen;
- Nachweis, dass der Student oder die Eltern/Erziehungsberechtigten über
- genügend finanzielle Mittel verfügen;
- Curriculum mit Angabe der absolvierten Studien nur auf Verlangen der
- zuständigen Behörden;
- Unterkunftsbescheinigung wenn der Student Gast ist oder Mietvertrag für Ausländer, die schon 18 sind oder, für Studenten unter 18 Jahren, Unterkunftsbescheinigung bei einer Familie;
- Erklärung von den Eltern oder den Erziehungsberechtigten, mit welcher sie sich verpflichten, während des akademischen Jahres nicht in unserem Kanton zu wohnen, um ihrem Sohn beizustehen;
- schriftliche Erklärung, in der sich der Student verpflichtet, während der Studienperiode keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz auszuüben;
- schriftliche Erklärung, in der sich der Student verpflichtet, am Ende der Studienperiode die Schweiz zu verlassen.
Die Schule steht den Studenten zur Verfügung, um die notwendigen Urkunden vorzubereiten, die den zuständigen Behörden zur Erteilung des Visums eingereicht werden müssen.
Antrag für das Einreisevisum in der Schweiz für Studienzwecke muss ausgefüllt, in dreifacher Ausfertigung gedruckt und mit den notwendigen Unterlagen (siehe oben) zur schweizerischen Vertretung im Heimatland oder im Wohnsitzland des Studenten eingereicht werden.