Er ist zweiteilig aufgebaut:
a) Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil prüft:
- Das schriftliche Verständnis (das nicht unbedingt mit den grammatikalischen Kenntnissen oder der Fähigkeit der schriftlichen Textproduktion übereinstimmt);
- Die grammatikalischen Kenntnisse;
- Die Fähigkeit der schriftlichen Textproduktion.
b) Mündlicher Teil
Das Gespräch findet nach dem schriftlichen Teil statt und zielt auf eine globale Bewertung des Bewerbers ab.
Während des Kolloquiums werden geprüft:
- Die Ergebnisse aus dem Schriftlichen;
- Das mündliche Verständnis sowie die mündliche Produktion;
- Das Bewusstsein der effektiven sprachlichen Kenntnisse des Bewerbers;
- Es werden die Zielsetzungen des Bewerbers erfasst.
Nun wird der empfohlene Kurs unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Anforderungen des Bewerbers erläutert und ein entsprechendes Unterrichtsmodul empfohlen, je nach:
1) Sprachlicher Einstufung A, B, C;
2) Kompetenzlevel der verschiedenen sprachlichen Fähigkeiten;
3) Genannten Zielen und Wünschen.